Schulungen zur „Professionellen Markenentwicklung“ haben sich vor allem für Design-Agenturen bewährt.
Die Ablehnung der Eintragung einer Marke durch das Markenamt und Abmahnungen verursachen unnötige, nicht unerhebliche Kosten.
Auch wenn die rechtliche Beurteilung dieser Fragen nicht zu dem Aufgabenbereich einer Agentur gehört, fällt eine Unzufriedenheit des Kunden bei Problemen mit Markenamt und Abmahnungen zu von der Agentur entwickelten Marken häufig auf die Agentur zurück.
Um diese Probleme möglichst schon bei der Entwicklung einer Marke zu vermeiden, biete ich Schulungen, auch Inhouse-Schulungen, zu den rechtlichen Stolpersteinen bei der Markenentwicklung und zum Umgang mit der Problematik den Kunden gegenüber an.
Behandelt werden vor allem folgende Fragestellungen:
Welche rechtlichen Gesichtspunkte kann und sollte eine Designagentur bei der Entwicklung einer Marke beachten? Was macht eine „starke Marke“ aus? Welche Gestaltungsfehler sind im Hinblick auf die Eintragungsfähigkeit einer Marke unbedingt zu vermeiden? Wie kann die Problematik dem Kunden vermittelt werden?
Der Schwerpunkt der Schulung liegt in der Sensibilisierung für die sog. absoluten Eintragungshindernisse, die der Eintragung einer Marke entgegenstehen. Anhand von Praxisbeispielen wird erläutert, wann eine Wortmarke wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht eingetragen wird. Ich gebe Beispiele, aufgrund welcher Gestaltungselemente eine nicht eintragungsfähige Wortmarke aufgrund von Bildelementen unterscheidungskräftig und damit eintragungsfähig wird und wann nicht.