ARENTZ RECHTSANWÄLTE Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz

Leistungen

Ich berate und vertrete Unternehmen und Kreative auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums. Meine Schwerpunkte liegen auf folgenden Gebieten:

Ich berate und vertrete Sie in allen rechtlichen Fragen des Markenrechts einschließlich des Rechts der Unternehmenskennzeichen, der Werktitel und des Domainrechts.

Meine Tätigkeit auf dem Gebiet des Markenrechts umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Beratung bei der professionellen Markenentwicklung
  • Beurteilung von Kollisionsgefahren
  • Registrierung von Marken (DE, EU und international)
  • Vertretung in Berechtigungsanfragen und Abmahnverfahren
  • Vertretung in Widerspruchs-, Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren
  • Vertretung in gerichtlichen Verletzungsstreitigkeiten
  • Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Kooperations-, Lizenz- und Vertriebsverträgen
  • Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Abgrenzungs-, Vorrechts- und Koexistenzvereinbarungen
  • Inhouse-Schulungen für Designagenturen

Meine Tätigkeit auf dem Gebiet des Urheberrechts umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Einschätzung des Bestehens von Urheberrechtsschutz
  • Geltendmachung von Urheberrechten
  • Abwehr unberechtigt erhobener Vorwürfe von Urheberrechtsverletzungen
  • Prüfung und Erstellung urheberrechtlicher Verträge, v.a. Nutzungsrechte- und Lizenzvereinbarungen
  • Vertretung in außergerichtlichen Abmahnverfahren
  • Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren und zivilrechtlichen Klagen
  • Beratung in Fragen der Verwertung von Urheberrechten, wie etwa im Zusammenhang mit Verwertungsgesellschaften (z.B. VG Bildkunst)

Meine Tätigkeit auf dem Gebiet des Designrechts umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Beratung zum Schutz von Gestaltungen, vom Entwurf bis zum fertigen Produkt
  • Beurteilung von Kollisionslagen
  • Anmeldungen von Designs (DE, EU und international)
  • Geltendmachung von Designrechten
  • Abwehr unberechtigt erhobener Vorwürfe von Designrechtsverletzungen
  • Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und designrechtlicher Verträge, v.a. Nutzungsrechte- und Lizenzvereinbarungen
  • Vertretung in außergerichtlichen Abmahnverfahren
  • Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren und zivilrechtlichen Klagen

Ich referiere auf vielen Plattformen zu allen rechtlichen Fragen, mit denen Designer bei ihrer Arbeit konfrontiert werden können. Zu meinen Mandanten zählen Designer aller Fachrichtungen, insbesondere Kommunikationsdesigner und Produktdesigner.

Ich berate und vertrete Sie in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kunst, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Inhalt, Umfang und Grenzen des Urheberrechtsschutzes von Kunstwerken
  • Urheberpersönlichkeitsrechte
  • Nutzungs- und Verwertungsrechte
  • Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte
  • Abbildungsrechte (Grenzen von Katalogbildfreiheit und Zitierfreiheit)
  • Kauf- und Leihverträge
  • Galerieverträge
  • Transport und Beschädigung von Kunstwerken
  • Ansprüche bei Fälschungen

Ich habe eine besondere Nähe zum Kunstmarkt und verfüge hier über eine vertiefte Branchenkenntnis. Seit vielen Jahren berate ich im Bereich des Kunstrechts insbesondere Künstler und Kunstvermittler und vertrete sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.

Ich prüfe, erstelle und verhandele Verträge, insbesondere branchenspezifische Verträge wie z.B. folgende Vertragstypen:

  • Markenabgrenzungsverträge
  • Werk- und Werknutzungsverträge in Bezug auf Design
  • Lizenzverträge
  • Verwertungsverträge
  • Kooperationsverträge
  • Kundenschutzvereinbarungen
  • Gesellschaftsverträge für die Zusammenarbeit von Kreativen
  • Galerieverträge
  • Leihverträge betr. Kunstwerke
  • Vertriebsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreative
An der Wirtschaftshochschule CBS in Köln (Cologne Business School) bin ich Dozentin für Wirtschaftsrecht.

Ich berate und vertrete Unternehmer und Produktdesigner im Schutz ihres geistigen Eigentums, vom Entwurf bis zum Produkt. Ich berate Sie, ob und welche Schutzrechte eingetragen werden können. Auch wenn keine eingetragenen Schutzrechte bestehen, müssen Sie nicht schutzlos sein. Hier können Ansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz und dem Designrecht sowie Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht, dem sogenannten wettbewerbsrechtlichen ergänzenden Leistungsschutz, bestehen. Ich prüfe und verteidige Ihre Ansprüche, auch in Messeverfahren. Ich vertrete meine Mandanten in außergerichtlichen Abmahnverfahren und – soweit erforderlich - bei gerichtlichen Schritten, wie bei Anträgen auf einstweilige Verfügungen oder zivilrechtlichen Klagen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

In der Regel wird von dem Abgemahnten unter Setzung kurzer Fristen verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Abmahnkosten zu erstatten und Schadenersatz zu zahlen.

Ich rate dringend davon ab, die geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Abmahnungen sind häufig unberechtigt oder zumindest teilweise unberechtigt. Es ist gleichfalls dringend davon abzuraten, die Abmahnung schlicht zu ignorieren. Lassen Sie die gesetzte Frist verstreichen, riskieren Sie, dass eine in der Regel kostenintensive einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen wird. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in einem Fall des Urheberrechts, des Markenrechts oder des Wettbewerbsrechts abgemahnt wurden.

Ich schätze die Berechtigung der Abmahnung sachgerecht ein und helfe Ihnen, Ihre Interessen und Rechte durchzusetzen und sich wirksam zu verteidigen.

Ferner biete ich Schulungen und Vorträge an. Dies ist auch im Rahmen von Inhouse-Schulungen möglich, was sich vor allem für Designagenturen bewährt hat.

Professionelle Markenentwicklung durch Kommunikationsdesigner
Logo und Marke - Eintragungshindernisse und Kollisionsgefahren

Ziel der Schulung ist es, Kommunikationsdesigner für folgende Fragestellungen zu sensibilisieren:

  • Welche rechtlichen Stolpersteine sind bei der Entwicklung eines Corporate Designs zu beachten?
  • Was macht eine „starke Marke“ aus?
  • Wie kann ich bereits im Vorfeld Probleme bei der Eintragung eines Logos als Marke verhindern?
  • Wie kann ich verhindern, dass mein Kunde wegen seines neuen Logos Abmahnungen ausgesetzt ist?
  • Wie vermittle ich die Problematik meinem Kunden?

Ich gebe hierzu praxisbezogene Tipps und stelle Informationsmaterial zum professionellen Umgang mit dem Kunden zur Verfügung.

Je nach den zeitlichen Möglichkeiten gebe ich ferner einen Überblick über Eintragungsverfahren und Kosten für die Eintragung einer Marke in Deutschland, Europa sowie auf internationaler Ebene und erläutere die wesentlichen Unterschiede der Hauptmarkenformen.

 

Schutzrechte für Designleistungen, insbesondere nach Urheberrecht und Designrecht (ehemals Geschmacksmusterrecht)

Es herrscht der verbreitete Irrglaube, jeder Designer sei Urheber im urheberrechtlichen Sinne. Ich gebe einen Überblick über die Schutzrechte für geistiges Eigentum und vermittle einen Einblick in die Grundzüge des Designrechts. Hierbei werde ich - auch für Nichtjuristen verständlich - auf die Reichweite und Konsequenzen der sogenannten Geburtstagszugsentscheidung des Bundesgerichtshofs eingehen.

 

Vertragswerkzeug eines Designers

Inhalt der Schulung nach Absprache: In der Regel gebe ich einen Überblick über Angebot, AGB, Lizenz- und Gesellschaftsverträge.

Ziel der Schulung ist es, Kommunikationsdesigner für folgende Fragestellungen zu sensibilisieren:

  • Wie kommt ein „Auftrag“ eigentlich zustande?
  • Was sind Angebot, Annahme und kaufmännisches Bestätigungsschreiben?
  • Muss ein Vertrag schriftlich abgefasst sein?
  • Welche Musterverträge sollte ein Designer vorhalten?
  • Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?
  • Braucht ein Designer Allgemeine Geschäftsbedingungen?
  • Welche Regelungen sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten?
  • Wie werden Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam?
  • Welche Probleme können bei der Zusammenarbeit von Designern entstehen?
  • Welche Punkte sollten in einem Gesellschaftsvertrag geregelt werden?
  • Welche Gesellschaftsformen sind für die Zusammenarbeit von Designern denkbar?
  • Was ist bei der Zusammenarbeit mit Designern im Verhältnis zum Kunden zu beachten?