Unter der Bezeichnung ANWALTSKANZLEI ARENTZ führe ich eine Kanzlei für den Gewerblichen Rechtsschutz. Mein besonderes Augenmerk gilt dem Marken-, Urheber-, Design-, Kunst- und Wirtschaftsvertragsrecht sowie der Produktpiraterie.
Nachdem ich als Rechtsanwältin mehr als 12 Jahre in wirtschaftsrechtlich ausgerichteten, überwiegend international tätigen Großkanzleien tätig war, habe ich Ende 2006 gemeinsam mit meinem Vater Dr. Günther Arentz die Sozietät ARENTZ RECHTSANWÄLTE ausschließlich für den Gewerblichen Rechtsschutz gegründet. Seit dem 1. September 2020 führe ich diese Kanzlei nach altersbedingtem Ausscheiden meines Vaters unter der Bezeichnung ANWALTSKANZLEI ARENTZ in unveränderter Ausrichtung als Einzelkanzlei fort.
Meine Ausrichtung und Konzentration auf das Rechtsgebiet des Geistigen Eigentums und meine fortlaufende praxisorientierte Fortbildung gewährleisten eine qualifizierte Betreuung auf diesen Gebieten. Mit langjähriger Erfahrung und detaillierter Branchenkenntnis kann ich Probleme aus der Sicht meiner Mandanten erkennen und zielorientiert lösen. Die Einbindung in ein Netzwerk von Kollegen macht auch die Lösung fach- und grenzübergreifender Aufgabenstellungen möglich.
Langjährige Erfahrung habe ich ferner in der praxisgerechten Vermittlung meines Wissens. Ich lehre und referiere regelmäßig im Marken-, Design-, Kunst- und Vertragsrecht. Design-Agenturen biete ich maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an.
Ich bin bundesweit tätig und kommuniziere in Deutsch, Französisch und Englisch.
Christina Arentz
Rechtsanwältin